Das Gesetz zur steuerlichen Förderung von Wachstum und Beschäftigung gibt Ihnen die Möglichkeit
bis zu 600 Euro Steuerermäßigung pro Jahr zu erhalten.
Begünstigte Handwerkerleistungen sind z.B.:
• Erneuerung der Elektro- und Heizungsanlage
• Kontrolle von Blitzschutzanlagen
• Reparatur von Waschmaschine, Herd, Fernseher, PC etc.
• Badezimmermodernisierungen
• Austausch von Fenstern
• Erneuerung von Bodenbelägen
• Garten- und Wegebauarbeiten
• Streichen und Tapezieren
Von den auf diese Handwerksleistungen entfallenden Arbeits-, Maschinen- und Fahrtkosten können Sie sich bis
zu 20% wiederholen.
Informieren Sie sich noch heute über Ihre Möglichkeiten
Geld zu sparen bei Ihrem Finanzamt.